Registrierkassenpflicht
ab 2016 in Österreich
Mit 1. Jänner 2016 trat in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
(§131 "Betrugsbekämpfungsgesetz") in Kraft.
Bonissimo entspricht der in Österreich geltenden RKSV.
Mit Bonissimo V3 wird in Kombination mit einer RKSV Signaturerstellungseinheit die
ab 1. April 2017 vorgeschriebene Signatur der Rechnungen erstellt
(QR Code und RKSV Datenerfassungsprotokoll).
Für alle Kassenbetreiber gilt es zu beachten, dass laut Stellungnahme des BMF das Inkrafttreten der Verordnung per 1. April 2017 keinesfalls verschoben wird. Eine zusätzliche Kulanzfrist wird nicht
gewährt.
Bei Nichterfüllung wird jedoch von einer Strafe abgesehen, wenn der Betreiber ohne Vorsatz handelt, bis Mitte März einen entsprechenden Auftrag zur Umstellung erteilt und auch sonst alle Pflichten
einhält (Kasse entsprechend Kassenrichtlinie, Belegerteilungspflicht, ...).
Sollten Sie noch nicht signieren, bitten Sie, mit Ihrem Händler in Kontakt zu treten und einen Termin für die Installation zu vereinbaren.
Die Verwendung einer Registrierkasse wird für jeden Betrieb ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000,- verpflichtend, wenn ein Barumsatz von EUR 7.500,- erreicht wird.
Zum Barumsatz zählen auch die Zahlungen mittels Bankomat- und Kreditkarte.
Jeder Geschäftsfall muss mit einer Rechnung abgeschlossen werden. Dieser Beleg ist dem Kunden auszuhändigen, welcher verpflichtet ist diesen anzunehmen. Die Rechnung
soll zumindest bis zum Verlassen des Geschäftsgebäudes vom Konsumenten aufgehoben werden. Für Kunden sind bei Missachtung dieser Vorschrift keine Strafen vorgesehen.
Ab dem 1.1.2016 müssen alle Klasse 3 Kassen (PC-Kassen mit Datenbank) eine verschlüsselte LOG Datei, das sogenannte Datenerfassungsprotokoll, mitschreiben (dieses
Protokoll kommt bereits seit Bonissimo V2 ab dem 1.1.2013 zum Einsatz).
Zusätzlich wird vom BMF ab dem 1.4.2017 eine externe Signaturerstellungseinheit ("Blackbox") vorgeschrieben. Das Kassensystem ist verpflichtet jede Rechnung mit dieser Einheit zu signiren und erhält
im Gegenzug einen verschlüsselten Text, welcher als QR Code auf die Rechnung gedruckt werden muss.
Für die notwendigen Investitionen gibt es eine einmalige Förderung in der Höhe von EUR 200,- als Gutschrift über ihr Steuerkonto. Zusätzlich sind die vollen
Anschaffungskosten im Jahr der Investition abschreibungsfähig.